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§ 1. Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem
Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes
vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den
Übersetzer nur verbindlich wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
§ 2. Umfang des Übersetzungsauftrages
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die
vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
§ 3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere
Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf
Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der
Übersetzung, etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat
der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung
notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig
dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers,
Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten
ergehen, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
§ 4. Mängelbeseitigung
Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der
Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der
Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung
muß vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend
gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder
einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
beenden wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen
wurde.
§ 5 Haftung
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die
Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten ein.
§ 6 Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Still- schweigen über alle
Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit
für den Auftraggeber bekannt werden.
§ 7. Vergütung
Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung
fällig. Die Abnahme- frist muß angemessen sein.
Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die
Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber
abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern
ist die Mehrwertsteuer im Endpreis - gesondert ausgeführt -
enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich
notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei
umfangreichen Übersetzungen den Vorschuß verlangen, der für die
Durchführung der Übersetzung notwendig ist. In begründeten Fällen
kann er die Übergabe seiner Arbeit von der Zahlung seines vollen
Honorars abhängig machen.
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und
Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei
gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen
und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen üblich.
§ 8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.
§ 9. Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt
deutsches Recht.
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die
Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
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